Prozessvollmacht

Prozessvollmacht
Vollmacht für die Führung eines Prozesses; sie muss i.d.R. (auf Verlangen des Gegners) durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde nachgewiesen werden und ermächtigt zu allen Prozesshandlungen, die den Rechtsstreit betreffen (einschließlich der  Zwangsvollstreckung, der  Widerklage und der  Wiederaufnahme des Verfahrens, §§ 78–90 ZPO). Nur die Befugnis zum Abschluss eines  Prozessvergleichs und zur Abgabe der Verzichts- oder Anerkenntniserklärung kann von der Partei ausgeschlossen werden.
- Die P. endet durch jederzeit zulässigen Widerruf (bei  Anwaltszwang gegenüber Gericht und Gegner aber erst mit Bestellung eines anderen Anwalts), nicht jedoch durch Tod der vertretenen Partei (§ 246 ZPO).
- Eine Sonderform der P. ist die Terminvollmacht, die nur zur Wahrnehmung eines oder mehrerer Verhandlungstermine erteilt wird. Im Übrigen entspricht der Umfang der Bevollmächtigung der P., der Terminbevollmächtigte kann deshalb z.B. im Verhandlungstermin einen Prozessvergleich abschließen, wenn die Partei nicht die Vollmacht entsprechend beschränkt hat.
- Vgl. auch  Prozessbevollmächtigter.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Prozessvollmacht — Pro|zẹss|voll|macht, die (Rechtsspr.): Vollmacht, jmdn. bei allen einen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen zu vertreten. * * * Prozẹssvollmacht,   die zur Vertretung bei allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen (§ 81 ZPO)… …   Universal-Lexikon

  • Prozessvollmacht — Pro|zẹss|voll|macht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Terminvollmacht — ⇡ Prozessvollmacht …   Lexikon der Economics

  • prozessbevollmächtigt — pro|zẹss|be|voll|mäch|tigt <Adj.> (Rechtsspr.): (im Zivilprozess) aufgrund einer Prozessvollmacht zu allen einen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen berechtigt. * * * pro|zẹss|be|voll|mäch|tigt <Adj.> (Rechtsspr.): (im… …   Universal-Lexikon

  • Bankvollmacht — („Kontovollmacht“) ist die von einem Kontoinhaber gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erteilte Vollmacht zugunsten Dritter, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen dürfen. Begünstigte einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) — Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Prozessbevollmächtigter — eine Person, die für die Partei im ⇡ Zivilprozess auftritt. P. kann grundsätzlich, soweit kein ⇡ Anwaltszwang besteht, jeder sein, der ⇡ Prozessfähigkeit besitzt (§ 79 ZPO). Vgl. auch ⇡ Prozessagent, ⇡ Rechtsanwalt. Hat die Partei einen P.… …   Lexikon der Economics

  • Prozessvertretung — ⇡ Rechtsanwalt, ⇡ Prozessbevollmächtigter, ⇡ Prozessagent, ⇡ Bevollmächtigter, ⇡ Prozessvollmacht …   Lexikon der Economics

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